Die Grundstücke zeichnen sich durch ihre großzügigen Flächen und die unverbaubare Aussicht auf den Harrl aus. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, der Erschließungsvertrag mit der Stadt Bückeburg wurde vor Kurzem unterzeichnet. Das bedeutet, dass sämtliche notwendigen Infrastrukturen, wie Straßen, Wasser, Strom und Abwasser bereits in Planung sind. Die Baugenehemigungen sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan und den Erschließungsvertrag gesichert, sodass mit der Erschließung im Frühjahr 2024 begonnen wird. Ebenso ist der Baubeginn für die Errichtung der Häuser in 2024 möglich.
Die Grundstücke sind ohne Bauträgerbindung frei bebaubar. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit, Ihr individuelles Traumhaus zu gestalten, sondern stellen auch eine lohnende Investition dar. Die Wertstabilität dieser Lage, sowie die fortschreitende Entwicklung der Region, machen diese Grundstücke zu einer vielversprechenden Langzeitinvestition.
Grundstücksgrößen:
527 m² - 1.382 m²
Erschließung und Bebauung:
Die Bebauung der ingesamt 59 Grundstücke regelt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51, 2. Änderung „Sprekelsholzkamp“
Danach gilt für die in dem Expose beiliegenden Lageplan grün gekennzeichneten Grundstücke folgendes:
WR (reines Wohngebiet), 1 Vollgeschoss, GRZ 0,25, GFZ 0,25, Einzelhäuser, offene Bauweise
Für die rot gekennzeichneten Grundstück:
WA (Allgemeines Wohngebiet), 1 Vollgeschoss, GRZ 0,25, GFZ 0,25, Einzel- und Doppelhäuser, offene Bauweise.
Für die blau gekennzeichneten Grundstücke:
WA (Allgemeines Wohngebiet) 2 Vollgeschosse, GRZ 0,3, GFZ 0,5, Einzel- und Doppelhäuser, offene Bauweise.
Dachneigung: Auf den Hauptbaukörpern sind nur geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 15 bis 55 zulässig.
Dacheindeckung: Die Hauptbaukörper sind in schuppiger Ausführung in den Farbtönen rot – rotbraun oder anthrazit – schwarz einzudecken. Unzulässig ist die Eindeckung mit glasierten oder geflammtfarbigen Materialien.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, den wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
- verschiedene bauliche Anforderungen lt. Bebauungsplan Nr. 51
- 2. Änderung "Sprekelsholzkamp"
Herzlich willkommen in der malerischen Residenzstadt Bückeburg, die mit über 20.000 Einwohnern zu den drei größten Städten im Landkreis Schaumburg gehört.
Über seine Grenzen hinaus ist Bückeburg bekannt durch das Weserrenaissance Schloss des Fürsten zur Schaumburg-Lippe.
Die Residenzstadt besitzt eine reizvolle Innenstadt mit vielen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Apotheken, Banken und Restaurants. Weiterhin finden Sie hier Kindergärten, Schulen und ein großes Angebot an Freizeit- und Sportmöglichkeiten.
Das Baugebiet befindet sich in einer bevorzugten Wohngegend von Bückeburg und bietet einen atemberaubenden Blick auf den Südharrl und in die Landschaft. Diese ruhige und dennoch zentrumsnahe Lage garantiert eine ausgezeichnete Lebensqualität, da Sie die Vorzüge einer idyllischen Umgebung genießen und gleichzeitig von der Nähe zur Innenstadt mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und anderen Annehmlichkeiten profitieren.
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