Für diese Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A, für mind. 2 Personen*. Bitte beachten Sie die weiteren wichtigen Informationen auf der Rückseite dieses Exposes.
zentrale Warmwasserversorgung - Zusätzliche Merkmale: Außenreinigung und Winterdienst, gute ÖPNV-Anbindung, Innenreinigung, leicht erreichbar, ruhige Lage, Waschmaschinenstellplatz
Verkehrsanbindung: -Entfernung zur City ca. 2,5 km -gute Verbindung zur Innenstadt durch die Buslinien 25/26, 29 und 350/351 Wohnumfeld: -Kindergärten, Grundschule sehr gut erreichbar -weiterführende Schulen mit ÖPNV -sehr gute ärztliche Versorgung -gute Einkaufsmöglichkeiten -Naherholungsgebiet Heeper Fichten und Grünzug an den Stauteichen in fünf Minuten zu Fuß zu erreichen Angebot der Freien Scholle: -Nachbarschaftszentrum Meinolfstraße mit einem umfassenden Angebot der Altenhilfe für den gesamten Stadtteil -Zwei Gästezimmer im Nachbarschaftszentrum vorhanden -Vor-Ort-Betreuung von Mitgliederbetreuung und Altenberatung sowie der Siedlungswarte mit wöchentlicher Sprechstunde im Siedlungsgebiet
Voraussetzung für den Bezug einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Freie Scholle eG. Die Höhe der zu übernehmenden Genossenschaftsanteile können den Angebotsdetails entnommen werden. Das Geschäftsguthaben wird mit bis zu 4% Dividende verzinst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Haltung von Hunden und Katzen nicht genehmigen. Bei Bedarf bieten die Wohn- und Altenberatung und der Verein Freie Scholle Nachbarschaftshilfe e.V. umfangreiche Dienstleistungen und Unterstützung rund um das Wohnen bei der Freien Scholle an. Mehr dazu unter www.freie-scholle-nachbarschaftshilfe.de. ____________________________________________________________________________________________ Für den Bezug dieser Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A erforderlich. Es handelt sich bei diesem Vertrag um einen Staffelmietvertrag. Die Nutzungsgebühr erhöht sich bis 2040 jährlich um 1,5%. Weitere Erhöhungen der Nutzungsgebühr sind in dieser Zeit ausgeschlossen. *In bestimmten Fällen (z.B. Alleinerziehende mit Kindern zwischen ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr, schwerbehinderten Menschen Im Rollstuhl) ist ein weiterer Raum bzw. 15 m² Wohnfläche zu bewilligen.