! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Der Vertrag ist bis zum 31.12.2026 befristet. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise auf der Rückseite des Exposees. ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
- Zusätzliche Merkmale: gute ÖPNV-Anbindung, ruhige Lage, Außenreinigung und Winterdienst, Waschmaschinenstellplatz, Gegensprechanlage
Verkehrsanbindung: -Entfernung zur City ca. 2,5 km -gute Verbindung zur Innenstadt durch die Buslinien 25/26, 29 und 350/351 Wohnumfeld: -Kindergärten, Grundschule sehr gut erreichbar -weiterführende Schulen mit ÖPNV -sehr gute ärztliche Versorgung -gute Einkaufsmöglichkeiten -Naherholungsgebiet Heeper Fichten und Grünzug an den Stauteichen in fünf Minuten zu Fuß zu erreichen Angebot der Freien Scholle: -Nachbarschaftszentrum Meinolfstraße mit einem umfassenden Angebot der Altenhilfe für den gesamten Stadtteil -Zwei Gästezimmer im Nachbarschaftszentrum vorhanden -Vor-Ort-Betreuung von Mitgliederbetreuung und Altenberatung sowie der Siedlungswarte mit wöchentlicher Sprechstunde im Siedlungsgebiet
Voraussetzung für den Bezug einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Freie Scholle eG. Die Höhe der zu übernehmenden Genossenschaftsanteile können den Angebotsdetails entnommen werden. Das Geschäftsguthaben wird mit bis zu 4% Dividende verzinst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Haltung von Hunden und Katzen nicht genehmigen. Bei Bedarf bietet der Verein Freie Scholle e.V. in Kooperation mit dem Sozialmanagement umfangreiche Dienstleistungen und Unterstützung rund um das Wohnen bei der Freien Scholle an. Mehr dazu unter www.freie-scholle-nachbarschaftshilfe.de. ____________________________________________________________________________________________ Ab dem 1. Januar 2027 muss mit einer Vollmodernisierung -Austausch der Energie- und Wasserversorgungsleitungen, Wärmedämmung, Grundrissveränderungen, evtl. Abriss und Neubau- der Wohnung gerechnet werden. Ein Verbleiben in der Wohnung während der Modernisierung ist nicht möglich. Der Mietvertrag für diese Wohnung ist daher bis zum 31.12.2026 befristet. Danach kann die Wohnung bis zum Beginn der Modernisierungsarbeiten genutzt werden. Eine Verlängerung des Vertrages über den Beginn der Modernisierung/Abriss hinaus ist nicht möglich. Hinweis: Der Schallschutz des Gebäudes entspricht dem Baujahr (Hellhörigkeit).